Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Georg Magin

1. Rauchmelder Verkauf und Montage

 

 

Warum Rauchmelder?

 

Brandtote sind Rauchtote

Jeden Monat verunglücken rund 40 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.

 

 

Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 500 Brandtote, 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In einigen Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.

Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

 

 

 

 

Gesetzgebung in Deutschland

Im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland waren Rauchmelder bis noch vor wenigen Jahren wenig bekannt und gesetzlich nicht vorgeschrieben.

 

Rauchmelderpflicht

Die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" ist seit dem Jahr 2000 für die Brandschutzaufklärung im privaten Wohnraum aktiv – mit der Unterstützung der Feuerwehren, Schornsteinfeger und Versicherungen bundesweit. So hat sich allmählich das Bewusstsein der Bevölkerung und damit auch der politischen Entscheider dahingehend geändert, Rauchmelder als wirkungsvolle Lebensretter wahrzunehmen.

Gesetzgebung

Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

 

 

 

 

Mindestanforderungen

Mindestschutz:

(Gesetzliche Regelung in den entsprechenden Bundesländern)

 

In sieben Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern inzwischen vorgeschrieben. Die jeweilige Gesetzgebung baut auf die Norm DIN 14676 "Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung" auf:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Sie sollten auch in den Bundesländern ohne gesetzliche Vorgabe wenigstens diesem Minimalschutz gerecht werden und jedes Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit einem Rauchmelder ausstatten. In jedem Fall sollten Sie auf jeder Etage mindestens einen Rauchwarnmelder möglichst zentral gelegen z. B. im Flur anbringen. Achten Sie dabei darauf, dass ein Rauchwarnmelder nur für einen 60 qm großen Raum ausreicht. Bei größeren Räumen verwenden Sie mehrere Rauchwarnmelder. Bei einem Haus sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.

 

 

 

 

Bei uns können Sie Rauchwarnmelder der Firma EI-Electronics mit Zehnjahresbatterie erwerben!

Wir gewähren auf das Gerät und auf die Batterie eine Garantiezeit von 5 Jahren!

 

Preise:

 

1 Rauchwarnmelder Ei650---------------------------------------> 34,90

1 Rauchwarnmelder Ei605TYC-D--------------------------------> 35,70€

1 Rauchwrnmelder Ei605TYCRFD inkl.Funkmodul------------->  95,00€

1 Funkmodul für Rauchwarnmelder Ei 650---------------------> 42,00€

1 Hitzewarnmelder z.B für Küchenmontage------------------->   42,00€

1 CO-Melder Ei 208 6 Jahresbatterie---------------------------> 51,20€

mit Montage jeweils pro Melder--------------------------------> 5,00€

Die Preise verstehen sich incl.der gesetzlichen Mehrwertsteuer

 

 

 

Bis zur Jahresmitte 2012 müssen alle Bestandsgebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.


2. Energieausweis Verbrauch und Bedarf

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Energieausweis

 

Wir beraten sie gerne..


 

Bei Neuvermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Wohnhauses wird ein Energieausweis verlangt!

Wir stellen ihn für Sie aus!

Wir beraten Sie auch über Energieeinsparmaßnahmen bei Umbau oder Renovierung Ihres bestehenden Gebäudes


 

Was versteht man eigentlich unter einer Energieberatung?

Wohngebäude werden auf wärmetechnische Schwachstellen untersucht.

- Ohne spätere Verkaufsabsichten
- Branchenneutral
- Produktneutral.





Wie ist der Ablauf einer Energieberatung?

Erfassung des Ist-Zustandes des Gebäudes, insbesondere der bautechnischen sowie heizungstechnischen Gegebenheiten, aber auch aller sonstigen den Energieverbrauch beeinflussenden Bereiche (Energiebilanz).


Erstellung eines schriftlichen Beratungsberichts der unter anderem folgende Punkte enthält :

- energietechnischer Ist-Zustand des Gebäudes und der Heizungsanlage
- energetische Schwachstellen
- Vorschläge und Varianten zu sinnvollen Energiespar-Maßnahmen,
speziell auf Ihre Situation und Bedürfnisse abgestimmt
- Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien ( Pellets, Scheitholz, Solar... )
- Vergleich von Energiebedarf und Schadstoffemissionen vor und nach der Sanierung
- Wirtschaftlichkeitsberechnung


Mündliche Erörterung aufgezeigter Vorschläge und Maßnahmenpakete zur Ergreifung von individuellen Maßnahmen zur Energie- und Heizkostenersparnis.
Die Energieberatung beinhaltet selbstverständlich auch die Ausstellung eines Energieausweises, sofern in der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) nichts anderes festgelegt ist.



Was bringt mir eine Energieberatung?

Die Besitzer älterer Häuser können durch Modernisierung und Sanierung viel Geld einsparen. Wer heute weniger Energie verbraucht, schont den eigenen Geldbeutel, leistet etwas für die Umwelt und steigert den Wert des Gebäudes.



 


 


3. Aufstellen und Einbau von Schornsteinen

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Aussenschornstein aus Edelstahl

Doppelwandiger Edelstahlschornstein für Aussenwände

 


 

 

Auf Grund steigendender Energiepreise oder anderer Gründe wird oft der Wunsch geäußert, sich nachträglich einen Kaminofen im Gebäude oder in der Wohnung zu installieren. Dies ist soweit kein Problem wenn ein geeigneter Schornstein vorhanden ist.

Oft ist dies nicht der Fall und so bietet sich manchmal nur die Möglichkeit sich nachträglich einen Schornstein ein- bzw. anzubauen.

Bei diesem Problem können wir Ihnen mit dem Einbau eines Leichtbauschornsteines im Gebäude, oder eines doppelwandigem Edelstahlschornsteins an der Außenwand behilflich sein.


Schornstein an der Außenwand aus doppelwandigem Edelstahl

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Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Georg Magin

Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater-HWK
Speyerer Str. 105
67112 Mutterstadt
Tel.: 06234-3196
Fax.: 06234-4578
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Innung Pfalz und Rheinhessen